In der Regel werden zur Abklärung verschiedener Symptomenkomplexe bzw. Differentialdiagnostik (z. B. AD(H)S bei Erwachsenen, Depression vs. Demenz) von den Kostenträgern 5 Behandlungseinheiten bewilligt.
Dies sollte zuvor mit der Krankenkasse abgeklärt werden. Eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes mit der Verdachtsdiagnose, aus der hervorgeht, dass das Vorliegen einer Krankheit vermutet wird, ist auf jeden Fall erforderlich.
Klinisch-psychologische Untersuchungen, die nichts mit einem krankheitswertigen Befinden zu tun haben, dürfen nicht auf Kosten der Krankenkasse durchgeführt werden.
Selbstzahler: Sie können das Angebot jederzeit als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Dabei richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).