Psychotherapie
Private Versicherungen/Beihilfe:
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen und Beihilfe ist in der Regel problemlos. Die Einzelheiten hängen von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.
Bitte erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten mit Arztregistereintrag.
Für die Beihilfe muss ein ausführlicher Therapieantrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden, sofern die Behandlung 10 Sitzungen übersteigt. Dieser Antrag wird anonym verfasst und in einem verschlossenen Umschlag der Beihilfe zugesandt, die den Antrag an einen Gutachter weiterleitet.
Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung. Näheres zur GOP können Sie den Internetseiten der Bundespsychotherapeutenkammer entnehmen (http://www.bptk.de/service/rechtsquellen/index.html).
Gesetzliche Krankenkassen:
Prinzipiell steht Ihnen die Wahl von privatärztlichen Praxen offen (dies ist im Gesetz ausdrücklich gestattet), allerdings nur, wenn Ihre Kasse vorher zustimmt. Die Kostenübernahme einer außervertraglichen Psychotherapie können Sie über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren beantragen; dem wird dann zugestimmt, wenn "medizinische und soziale" Gründe dies rechtfertigen.
Ein solcher Grund liegt bei unzumutbaren Wartezeiten bei Psychotherapeuten mit Kassensitz vor (psychotherapeutische Unterversorgung).
Hierbei sind Sie allerdings von der Entscheidung Ihrer Krankenkasse abhängig. Es ist dabei unabdingbar, dass Sie vor dem Beginn einer Therapie abklären, ob Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer privatärztlichen Behandlung wie in meiner Praxis auch übernimmt. Es gilt hier, hartnäckig zu verhandeln, da Sie rechtlich einen Anspruch auf angemessene Versorgung im Krankheitsfall haben; leider ist dies in der Praxis nicht immer einfach durchzusetzen.
Zur Antragstellung benötigen Sie für die Krankenkasse folgende Unterlagen:
- Ein Schreiben bzw. Antrag Ihrerseits, aus dem hervorgeht, dass Sie um Kostenübernahme einer außervertraglichen Psychotherapie durch meine Person bitten. Dazu müssen Sie unbedingt Ihre Gründe nennen:
unzumutbar lange Wartezeiten; nennen Sie mind. 3 Psychologische Psychotherapeuten mit einer KV-Zulassung namentlich mit voraussichtlichen Wartezeiten (eine entsprechenden Liste der Psych. Psychotherapeuten können Sie bei Ihrer Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung erfragen). Es sollte hervorgehen, dass Sie trotz mehrerer Versuche keinen Psychotherapeuten für eine baldige Behandlung gefunden haben und bei mir innerhalb von 1-2 Wochen einen Therapieplatz erhalten.
- Ärztliche Notwendigkeits- und Dringlichkeitsbescheinigung vom Hausarzt oder vom Psychiater, ggf. lassen ich Ihnen ein entsprechendes Formular (Konsiliarbericht) zukommen
- Von mir benötigt die Krankenkasse einen „Kostenvoranschlag“ und einen Nachweis über die mir erteilte Approbation sowie die Eintragung als Psychologischer Psychotherapeut ins Arztregister; diese lasse ich Ihnen gerne zukommen.
Bei Fragen werde ich Sie selbstverständlich unterstützen.
Selbstzahler:
Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Mein Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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