Psychotherapie
Private Versicherungen/Beihilfe:
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen und Beihilfe ist in der Regel problemlos. Die Einzelheiten hängen von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.
Bitte erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten mit Arztregistereintrag.
Für die Beihilfe muss ein ausführlicher Therapieantrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden, sofern die Behandlung 10 Sitzungen übersteigt. Dieser Antrag wird anonym verfasst und in einem verschlossenen Umschlag der Beihilfe zugesandt, die den Antrag an einen Gutachter weiterleitet.
Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung. Näheres zur GOP können Sie den Internetseiten der Bundespsychotherapeutenkammer entnehmen (http://www.bptk.de/service/rechtsquellen/index.html).
Gesetzliche Krankenkassen:
Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen nur noch selten Behandlungen in einer privatärztlichen Praxis, was u. a. auf immer höhere Einsparungen im deutschen Gesundheitssystem zurückzuführen ist. Um Ihnen dennoch nach dem Stand der Wissenschaft effizienteste Hilfe geben zu können, haben Sie die Möglichkeit, über das so genannte Kostenerstattungsverfahren, was im Folgenden beschrieben ist, eine Kostenübernahme einzufordern:
Prinzipiell steht Ihnen die Wahl von privatärztlichen Praxen offen (dies ist im Gesetz ausdrücklich gestattet), allerdings nur, wenn Ihre Kasse vorher zustimmt. Eine Zustimmung soll nur erteilt werden, wenn "medizinische und soziale Gründe" dies rechtfertigen:
- Ein solcher Grund liegt bei unzumutbaren Wartezeiten bei gesetzlich abrechnenden Psychotherapeuten (psychotherapeutische Unterversorgung) vor (dies ist insbesondere im Kinder- und Jugendbereich oft der Fall).
- Möglich wäre auch, dass Sie einen Psychotherapeuten mit einer speziellen Qualifikation aufsuchen möchten (z.B. Spezialisierung auf die Behandlung von Zwangsstörungen), welcher in Ihrer Region sonst nicht vertreten ist.
Hierbei sind Sie allerdings von der Entscheidung Ihrer Krankenkasse abhängig. Es ist dabei unabdingbar, dass Sie vor dem Beginn einer Therapie abklären, ob Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer privatärztlichen Behandlung wie in meiner Praxis auch übernimmt. Es gilt hier, hartnäckig zu verhandeln, da Sie rechtlich einen Anspruch auf angemessene Versorgung im Krankheitsfall haben; leider ist dies in der Praxis nicht immer einfach durchzusetzen.
Zur Antragstellung benötigen Sie für die Krankenkasse folgende Unterlagen:
- Ein Schreiben Ihrerseits, aus dem hervorgeht, dass Sie sich von mir psychotherapeutisch behandeln lassen wollen; hierzu sollten Sie auch kurz Gründe angeben.
- Bescheinigung/en darüber, dass Sie trotz mehrerer Versuche keinen Psychotherapeuten für eine baldige Behandlung gefunden haben.
- Ärztlicher Konsiliarbericht vom Hausarzt oder vom Psychiater sowie ggf. ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung.
- Von mir benötigt die Krankenkasse Nachweise über die mir erteilte Approbation wie auch über meine Eintragung als Psychologischer Psychotherapeut ins Arztregister.
Bei Fragen werde ich Sie selbstverständlich unterstützen.
Selbstzahler:
Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Mein Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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