Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen und Beihilfe ist in der Regel problemlos. Die Einzelheiten hängen von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.
Bitte erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten mit Arztregistereintrag.
Für die Beihilfe muss ein ausführlicher Therapieantrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden, sofern die Behandlung 10 Sitzungen übersteigt. Dieser Antrag wird anonym verfasst und in einem verschlossenen Umschlag der Beihilfe zugesandt, die den Antrag an einen Gutachter weiterleitet.
Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung. Näheres zur GOP können Sie den Internetseiten der Bundespsychotherapeutenkammer entnehmen:
https://www.bptk.de/